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Pflichtprüfung, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen bei:
  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Einzelfirmen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaften
  • Stiftungen, Berufsverbänden, Vereinigungen

Sonderprüfungen
  • Prüfung von Maßnahmen der Geschäftsführung, namentlich bei Kapitalerhöhung und - herabsetzung
  • Prüfung von Angaben im Geschäftsbericht
  • Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
  • Akquisitionsprüfung
  • Kreditwürdigkeitsprüfung

Sonstige Prüfungen
  • Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Auseinandersetzungen, Liquidationen, Vergleichen und Konkursen
  • Abhängigkeitsberichten
  • Buchführung und internem Kontrollsystem, insbesondere Systemprüfung bei elektronischer Datenverarbeitung
  • Teilbereichen der Rechnungslegung (z.B. Geldverkehr, Außenstände, Inventuraufnahmen einschließlich Stichprobeninventuren, Verwaltungskosten, Pool - Abrechnungen und Verrechnungsspesen
  • Lizenzabrechnungen
  • Unternehmen nach der Makler - und Bauträgerverordnung
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