Ihre Zufriedenheit ist uns eine Aufgabe! |
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Pflichtprüfung, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen bei:
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Einzelfirmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaften
- Stiftungen, Berufsverbänden, Vereinigungen
Sonderprüfungen
- Prüfung von Maßnahmen der Geschäftsführung, namentlich bei Kapitalerhöhung und - herabsetzung
- Prüfung von Angaben im Geschäftsbericht
- Prüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Akquisitionsprüfung
- Kreditwürdigkeitsprüfung
Sonstige Prüfungen
- Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen anlässlich von Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Auseinandersetzungen, Liquidationen, Vergleichen und Konkursen
- Abhängigkeitsberichten
- Buchführung und internem Kontrollsystem, insbesondere Systemprüfung bei elektronischer Datenverarbeitung
- Teilbereichen der Rechnungslegung (z.B. Geldverkehr, Außenstände, Inventuraufnahmen einschließlich Stichprobeninventuren, Verwaltungskosten, Pool - Abrechnungen und Verrechnungsspesen
- Lizenzabrechnungen
- Unternehmen nach der Makler - und Bauträgerverordnung
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